Arzneimittelvermittler fungieren als Verbindung zwischen Arzneimittelverkäufen und -einkäufen, ohne selbst Besitz an den Medikamenten zu erlangen oder Transaktionen in eigenem Namen durchzuführen.

Um als Arzneimittelvermittler tätig werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde und bestimmte Qualifikationen wie eine abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung oder vergleichbare Kompetenzen sowie Nachweise über die Einhaltung der Berufspflichten. Die Aufgaben und Regelungen der Arzneimittelvermittlung sind im §52c des Arzneimittelgesetzes (AMG) und in der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) festgelegt.

 

Wie kann ATIV-Service Ihr Unternehmen unterstützen?

ATIV-Service bietet Ihnen maßgeschneiderte Kontakte, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen, um Ihre Arzneimittel gezielt zu vermarkten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen innovative Lösungen, um Ihr Unternehmen optimal abzusichern. Bei besonderen Umständen wie Überkapazitäten, Arzneimitteln mit kurzer Restlaufzeit oder Medikamenten mit Änderungsbedarf in der Gebrauchs-/Fachinformation stehen wir Ihnen mit fachlicher Unterstützung zur Seite.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Arzneimitteln für klinische Studien. Wir sichern Ihnen Arzneimittel aus einer Charge zu und stellen Ihnen alle relevanten Dokumente wie das Certificate of Analyses (CoA) zur Verfügung. Die zuverlässige Bereitstellung von Vergleichspräparaten für klinische Studien hat für uns höchste Priorität, immer unter Berücksichtigung nationaler Gesetze und EU-Richtlinien.

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