Arzneimittelvermittler fungieren als Bindeglied zwischen dem Kauf und Verkauf von Arzneimitteln, ohne die Arzneimittel selbst in Besitz zu nehmen oder im eigenen Namen zu handeln.
Um als Arzneimittelvermittler tätig werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde und bestimmte Qualifikationen wie eine abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung oder vergleichbare Kompetenzen sowie Nachweise über die Einhaltung der Berufspflichten. Die Aufgaben und Regelungen der Arzneimittelvermittlung sind in §52c des Arzneimittelgesetzes (AMG) und in der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) festgelegt.
ATIV-Service bietet Ihnen die richtigen Kontakte, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen, um Ihre Arzneimittel gezielt zu vermarkten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen innovative Lösungen, um Ihr Unternehmen optimal abzusichern. In besonderen Situationen wie Überkapazitäten, Arzneimitteln mit kurzer Restlaufzeit oder Arzneimitteln mit Änderungsbedarf in der Gebrauchs-/Fachinformation stehen wir Ihnen mit fachlicher Unterstützung zur Seite.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Arzneimitteln für klinische Studien. Wir sichern Ihnen Arzneimittel aus einer Charge zu und stellen Ihnen alle relevanten Dokumente wie zum Beispiel das Certificate of Analysis (CoA) zur Verfügung. Die zuverlässige Bereitstellung von Referenzmedikamenten für klinische Studien hat für uns höchste Priorität, immer unter Berücksichtigung nationaler Gesetze und EU-Richtlinien.
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Von der Planung bis zur Umsetzung